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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§1 Allgemeines, Geltungsbereich


1. Für die Herstellung, Lieferung, Montage und Instandsetzung von Normbauteilen und anderen Gegenständen sowie für sonstige Leistungen (u. a. Angebote, Verkäufe, Dienstleistungen) der Fa. Andreas Busch ( i. F. „Auftragnehmerin“- AN ) gelten folgende Bestimmungen. Mit der Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachfolgenden Bedingungen für die gesamte Geschäftsverbindung einverstanden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind ausdrücklich ausgeschlossen, die vorliegenden Bedingungen haben Vorrang und sind Bestandteil des Vertrages. Mündliche Zusagen von Seiten des AN oder dessen Vertreter sind grundsätzlich nur nach schriftlicher Bestätigung gültig. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit dem Auftraggeber entfallen oder abgeändert werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB.


§ 2 Auftragserteilung


Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend und binden die AN nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Bei Abweichung des Auftrages zum Angebot der AN kommt ein Vertrag erst mit schriftlicher Bestätigung des abweichenden Auftrages zustande. Bis dahin gilt der Auftrag im Umfang des Angebotes als erteilt. Lieferfristen sind für die AN nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Wird die vom AN geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des AN oder eines seiner Lieferanten, sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, bedarf es der Setzung einer angemessenen Nachfrist. Schadenersatzansprüche jeder Art sind bei Lieferungsverzögerung ausgeschlossen.


§ 3 Preisstellung und Zahlungsbedingungen


Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Preisstellung und Datierung der Rechnung erfolgt auf Lieferdatum/ Abholdatum. Soweit nicht anders vereinbart gilt was folgt: Auf Basis der voraussichtlichen Auftragshöhe, besteht seitens der AN das Recht eine Anzahlung von mind. 30 % bei Auftragserteilung zu fordern. Ist die vertragliche Leistung erbracht, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungsstellung ohne Skontoabzug entsprechend der in der Rechnung aufgeführten Zahlungsbedingung/ dem Zahlungsziel zu erbringen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Verzugszinsen werden ab der 1. Mahnung gemäß §288 BGB/ § 352 HGB berechnet. Bis zum Zahlungseingang entstandene Mahnkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Eine Annahme von Wechseln erfolgt nicht, eine Annahme von Schecks nur zahlungshalber. Die Zahlung gilt bei Annahme von Schecks erst mit bestätigter Gutschrift. Bei Verzug des Auftraggebers werden sofort sämtliche Verbindlichkeiten zur Zahlung fällig. Aufrechnung und Zurückbehaltung ist für den Auftraggeber ausgeschlossen. Ebenso Schadenersatzansprüche aus jedem Rechtsgrund. Kosten für das 1. und 2. Mahnschreiben betragen 3,50 €, für das dritte werden 5,00 € berechnet. Bei weiterem Zahlungsverzug wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.


$ 4 Gefahrübergang


Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt oder anders vereinbart wurde, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Der Gefahrübergang erfolgt zum Zeitpunkt der Mitteilung an den Auftraggeber, dass das Werk zur Abholung bereit steht, spätestens jedoch mit der Übergabe an eine- auch eigene- Transportperson.
§ 5 Gewährleistung
Für Sachmängel gelten die gesetzlichen Regeln mit nachfolgender Maßgabe: Die Auftraggeberin leistete wahlweise Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung, soweit eine Mängelrüge innerhalb acht Tage nach Erhalt der Ware/Dienstleistung schriftlich geltend gemacht wurde. andernfalls ist eine Mängelrüge ausgeschlossen. Ein Ersatz sonstiger Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen ist ausgeschlossen. Ferner haftet der AN nicht für mittelbare oder indirekte Schäden durch AN, ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung auf Schadenersatz erfolgt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt. Die AN übernimmt keine Gewähr für Zukaufteile und Fertigprodukte anderer Unternehmen. Sie tritt aber ihre Gewährleistungsanasprüche gegen Drittunternehmen an den Auftraggeber ab. Eine Haftung für Mängel an Werken, die nach Maßangaben des Auftraggebers angefertigt wurden, ist ausgeschlossen, soweit der Mangel auf Skizzen, Plänen, Maßen oder sonstigen Vorgaben des Auftraggebers beruht.


$ 6 Eigentumsvorbehalt


Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis Eigentum der AN. Die AN ist im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers berechtigt, den Vertragsgegenstand wegzunehmen und im Wege des freihändigen Verkaufs zu verwerten. Der Reinerlös nach Abzug der Verwertungskosten ist auf die Verbindlichkeit des Auftraggebers anzurechnen, insofern sie erfolgen konnte. Zur Wahrung der Eigentumsrecht der AN ist der Auftraggeber bei Eingreifen Dritter in das Vorbehaltsgut im Wege der Pfändung oder Beschlagnahme zur unverzüglichen schriftlichen Benachrichtigung der AN verpflichtet. Der Auftraggeber ist bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung nicht berechtigt, die von der AN gelieferte Gegenstände zu veräußern, zu verpfänden oder in sonstiger Weise darüber zu verfügen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die von der AN gelieferten Gegenständen im Wege des ordentlichen Geschäftsganges weiter zu veräußern. Der Auftraggeber tritt in diesem Fall seiner Forderung gegen den Abnehmer in Höhe der vereinbarten Vergütung an die AN ab, Die AN ist berechtigt, die Abtretung gegenüber seinem Abnehmer anzuzeigen. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt tritt der Auftraggeber an die AN ab. Die AN nimmt die Abtretung an. Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt eine be- oder entstehende Forderung gegen den Dritten in Höhe der vereinbarten Vergütung mit allen Nebenrechten an die AN ab. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsgegenstände durch den Auftraggeber mit anderen Gegenständen steht der AN das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der vereinbarten Vergütung zum Wert der übrigen Gegenstände zu. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile eines Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungstermine, der AN die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihr das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Kosten der Demontage gehen zu Lasten des Auftraggebers.


§7 Pauschalisierter Schadenersatz


Kündigt der Auftraggeber vor Ausführung des Werkes den Vertrag aus Gründen, welche die AN nicht zu vertreten hat, so ist die AN vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens berechtigt, einen pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von 20 % der Gesamtauftragssumme zu verlangen. Dem Auftraggeber beleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.


§8 Urheberrechte


An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich die AN die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne ihre Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurück zugeben. Verstöße gegen diese Bestimmung durch den Auftraggeber, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen berechtigen die AN zur Geltendmachung von pauschalisierten Schadenersatz gemäß den Bestimmungen §7.


§ 9 Speicherung


Im Rahmen des Geschäftsablaufs der AN werden Daten des Auftraggebers auf elektronischen Medien erfasst und gespeichert, soweit dies für einen ordnungsgemäßen Geschäftsgang erforderlich ist. Dier Auftraggeber erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung dieser Daten.


§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand


Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarung ist Leverkusen. Es gilt deutsches Recht.


§ 11 Widerrufsrecht


Bei Artikeln, die nach Kundenspezifikation, insbesondere nach Größenvorgaben des Auftraggebers und nach individuellem Maß gefertigt wurden, besteht gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 kein Widerrufs recht. Ansonsten gilt nachfolgend beschriebenes Widerrufs recht: Sofern der Auftraggeber als Verbraucher handelt und bestellte Ware nicht nach seinen konkreten Vorgaben8 z. B. Größenvorgaben) gefertigt wurden, kann er seine Vertragserklärung innerhalb eines Monats nach Lieferung / Abholung widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich zu richten an


Montagebetrieb Busch
Andreas Busch
Irlerhof 7 b
51399 Burscheid

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